AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Vermieter:
Uwe Frieß
Hoffnungstal 2
24895 Twedt
Telefon: 01704763633
E-Mail: info@ferienwohnung-twedt.de


1. Vertragsschluss
Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen,
wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter
zugegangen und die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.
Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur
Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen
maximalen Personenzahl belegt werden.
2. Anreise / Abreise
Am Anreisetag steht Ihnen die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr bis zum Abreisetag 10.00 Uhr zur
Verfügung. Die Abreise am Abreisetag muss bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen. Eine
Überziehung der Abreisezeit von mehr einer Stunde hat die Berechnung einer weiteren
Übernachtung zur Folge.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte
der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von
48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen
Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete
aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.
3. Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann
widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die
Tierhaltung entstehenden Schäden.
4. Inventarliste
Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das im Mietobjekt befindliche Inventar
zu überprüfen und etwaige Fehlbestände oder Schäden spätestens an dem der Ankunft folgenden
Tag dem Vermieter oder der von dieser benannten Kontaktperson mitzuteilen. Eine Inventarliste
ist im Objekt vorhanden.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt
in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu
erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs, Entleeren der Papierkörbe und
Mülleimer, und verbringen des Mülls zur Abfallbox auf dem Grundstück.
5. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter
vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung
beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter
bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe
zu leisten:
Rücktritt bis zum 62. Tag vor Beginn der Mietzeit: keine Entschädigung
Rücktritt zum 61. Tag vor Beginn der Mietzeit: in Höhe der Anzahlung
Rücktritt zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 40%
Rücktritt zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
Rücktritt nach 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: 80%
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner
Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des
Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als
Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten.
Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft
anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten
Stornogebühren anrechnen lassen. Beim vorzeitigen Beenden des Mietverhältnisses
(Abreise/Abbruch) durch den Mieter entsteht kein Anspruch auf Mietpreisminderung.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen
(Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem
solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter
Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns
verlangen.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.
Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des
Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter
ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern
schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung
verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktstelle
(Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten
Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und
ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser
Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten
der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der
Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der
Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm
keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine
Ansprüche auf Mietminderung) zu.
8. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen
Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht
werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
9. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des
Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und
Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder
unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für
Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der
Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist
ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter
haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen
bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet,
die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten
Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen
höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
11. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages
infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen
Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte
Leistungen erstatten.
12. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die
die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe
beeinträchtigen, zu vermeiden.
Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und
Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen. Desweiter ist die weiteren Punkte der
ausliegenden oder zum Downloaden bereitgestellte Hausordnung zu befolgen.
13. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen
Erklärungen bedarf der Schriftform.
14. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-
prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der
Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig
sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame
Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen
der Vertragsparteien am nahestehen kommt.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen
Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten
Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart